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OLG Hamm, 24.06.1992 - 20 U 52/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 141; ZPO § 286; VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 I b
Anforderungen an den Nachweis eines Kfz-Diebstahls L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
KfZ-Diebstahl; Beweisführung mit Angaben des Versicherungsnehmers; Keine fahrlässige Herbeiführung eines Diebstahls durch zurücklassen des KfZ-Briefes im Wagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1993, 220
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 16.10.1992 - 20 U 177/90
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Das setzt entsprechend BGH VersR 1991, 917, 918 voraus, dass die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers nicht durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien in Frage gestellt wird (im Anschluss an OLG HAmm - Az: 20 U 52/92 -).«. - OLG Hamm, 24.06.1998 - 20 U 32/98 Es kann nämlich nicht festgestellt werden, daß dies für den Versicherungsfall kausal würde (s. dazu u.a.: Senat VersR 1993, 220 ; VersR 1987, 605 ; VersR 1983, 229 und VersR 1982, 995 ; OLG Bamberg VersR 1996, 969 und OLG Frankfurt/a.M. VersR 1995, 655 ).